Da gilt es die übliche, aber trotzdem gut begründete, Antwort "OpenStreetMap is not a project to explore the grey areas of copyright law". Sprich die Tatsache, dass du die Frage stellen musst (die in einem Graubereich nur ein Gericht beantworten kann) sagt schon: verwenden wir nicht.
Die Lösung ist den Betreiber der Bus-Routen zu fragen ob ihre Dokumentation genutzt werden darf. Kleiner Aufwand, löst die Probleme sauber.
Simon
PS: die Schweizerische Rechtsprechung setzt sehr hohe Ansprüche an die Schöpfungshöhe für kreative Werke, was wohl ein Routenplan nicht ist und hat, trotzdem würde ein Streit vor Gericht landen und da es auch andere möglicherweise tangierte Rechte des Eigentümers gibt (z.B. bei Geodaten die Geoinformationsgesetzte und Verordnungen der Kantone und des Bundes, bei anderen Geschäftsunterlagen möglicherweise unlauterer Wettbewerb usw), bewegt man sicher immer auf sehr unsicherem Terrain.
Am 24.10.2017 um 09:25 schrieb Selfish Seahorse:
2017-10-23 22:34 GMT+02:00 Simon Poole simon@poole.ch:
Also google etc ist alles Tabu (wirklich).
Wie sieht es mit Haltestellenfahrplänen aus bzw. der Information darauf, welche Haltestellen von der betreffenden Linie bedient werden (simple Liste)? Unterliegt dies auch Urheberrecht? Hat das die nötige Schöpfungshöhe? _______________________________________________ talk-ch mailing list talk-ch@openstreetmap.ch http://lists.openstreetmap.ch/mailman/listinfo/talk-ch