"Thomas Ineichen" osm.mailinglist@t-i.ch writes:
Skobbler würde das garantiert nicht überleben (ob das ein grosser Verlust wäre sei dahingestellt).
Kannst Du etwas konkreter werden? Warum genau sollte Skobbler einen Fehler anderer (hier: AGIS) nicht überleben?
Ein konkretes Beispiel das nichts mit Karten zu tun hat:
Deutscher Sportjounalist schreibt einen Artikel über einen Sportler für ein Webportal, bekommt auf Anfrage vom Sportler selbst, ein Foto gestellt. Artikel wird geschrieben und mit dem Foto veröffentlicht. Journalist wird verklagt, da dummerweise ein Fotograph eines Konkurrenzblattes die Rechte an dem Photo hat. Der Journalist hat übrigens den Prozess verloren.
- 'dauernd': nicht einverstanden. Ein Import geschieht zu einem
bestimmten Zeitpunkt. Entweder ist der Import durch eine Lizenz in dem Moment gedeckt oder nicht. Die Lizenz für den Import kann nicht im Nachhinein abgeändert werden.
Die Daten werden nach dem Import ja weiter genutzt und weiter verbreitet, im Prinzip könnte die Lizenz entzogen werden oder zeitlich begrenzt sein, dem gilt es vorzubeugen.
Desweiteren, weiss ich aus eigener, teuerer Erfahrung, sollten wir eigentlich auch überprüfen ob der Lizenzgeber überhaupt dazu berechtigt ist, entsprechende Rechte abzugeben.
Wie sollen wir das überprüfen? Meist Du, Swisstopo (oder jeder andere Datenspender) zeigt uns die Verträge mit den einzelnen Kantonen? Insbesondere im Fall von Swisstopo können wir IMHO davon ausgehen, dass sie die Rechte daran haben, da sie auch sonst mit 'Kartenrechten' handeln. Demnach wäre es (wiederum IMHO) in einem Streitfall ein Konflikt zw. Swisstopo und den Kantonen, nicht zwischen den Kantonen und uns.
Siehe den Journalisten Fall oben. Da man das ja im allgemeinen nicht wirklich überprüfen kann, sollte man ja deswegen eine Zusicherung verlangen, dass der Lizenzgeber auch tatsächlich dazu berechtigt ist.
Ich gehe davon aus, dass swisstopo das schon richtig gelöst hat, aber haben zum Beispiel die Gemeinden die netterweise OSM Orthophotos abgegeben haben, auch immer die richtigen Rechte an den Photos? ...
PS: wenn du wirklich schlecht schlafen willst: es könnte sein, dass OSM Schweiz als einfache Gesellschaft eingestuft wird, und das wir alle einzeln und gemeinschaftlich für jeden Unsinn haften der einer der Mapper anstellt.
Das halte ich für eine *sehr* gewagte Aussage. Ich zitiere dazu Lukas Handschin*:
Es wäre natürlich der GAU, und ich halte es für sehr sehr unwahrscheinlich.
Das heisst nicht, dass es nicht jemand versuchen würde (nur schon das es eine Abhandlung darüber gibt, zeigt dass es nicht so weit hergeholt ist), vor Gericht gewinnen muss man eigentlich nie um das gewünschte Resultat zu erzielen.
Simon
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