Simon Poole wrote:
"Stephan Balmer" sb@lia.ch writes:
....
Dann würde also ein deutsches Gericht darüber befinden, ob die Publikation von Vektordaten, die mit Hilfe von Orthofotos erstellt wurden, eine Urheberrechtsverletzung darstellt? Obwohl TeleAtlas lediglich Lizenznehmerin dieser Fotos ist?
Achtung! das war und ist nur ein hypothetischer Fall, speziell sind in Deutschland so viel ich weiss Orthophotos praktich gar nicht geschützt ausser möglicherweise als Sammelwerk, geh lieber, so das wir das nicht am falschen rumstreiten, von irgendwelchen Vektordaten aus.
Dann hast du gegen das Vektorisieren mit Hilfe von Orthofotos nichts einzuwenden? Darum ging es ja ursprünglich.
Das Urheberrecht ist territorial, d.h. es ist sehr wohl möglich Nutzungs- rechte für ein bestimmtes Land zu vergeben, und es ist nicht unüblich im IPR Bereich solche Nutzungsrechte exklusiv zu vergeben. Nehmen wir mal an, du hast Nutzungsrechte für die Schweiz an irgendwelchen Vektordaten erworben/erhalten und spielst die jetzt in die OSM DB ein.
Ich glaube, in diesem Fall werden dir die meisten zustimmen, dass es unklug wäre, die Daten in die OSM einzupflegen.
Ein Lizenznehmer im Lande X oder auch der ursprünglicher Lizenzgeber könnte durchaus klagen, sicher wenn er exklusive Nutzungsrechte hat, ev auch sonst (wie und was genau hängt natürlich von der lokalen Gesetz- gebung ab), wenn in Land X die Daten via OSM dann tatsächlich ge- nutzt werden. Solche Streitigkeiten gibt es jeden Tag in anderen Bereichen.
Skobbler würde das garantiert nicht überleben (ob das ein grosser Verlust wäre sei dahingestellt).
Was würden sie nicht überleben?
Ein Kläger würde sehr wahrscheinlich eine EV erreichen die die Weiterver- wendung der OSM Daten mindestens temporär verbieten würde. Sprich die skobbler Nutzer hätten keine Karten, zumindest keine neuen.
Nun, die einstweilige Verfügung ist ein Instrument auf das wir leider wenig Einfluss haben. Dass es missbraucht wird ist leider eine Tatsache.
... Bei den Darlegungen ist generell wichtig zu verstehen, dass ich nicht behaupte, dass Kläger in diesen Fällen notwendigerweise vor Gericht schlussendlich gewinnen würden, dass ist aber auch nicht notwendig.
Da kommt wieder der vorauseilende Gehorsam ins Spiel. Es gibt keine Sicherheit, nicht angeklagt zu werden, selbst wenn man alles richtig macht. Also macht es aus meiner Sicht auch keinen Sinn, sich aufgrund unwahrscheinlicher Szenarien den Spass verbieten zu lassen.