"Thomas Ineichen" osm.mailinglist@t-i.ch writes:
Sag mir das Aktenzeichen, und ich sage Dir, warum der Fall nicht mit Skobbler vergleichbar ist. ;-)
Es macht wohl keinen Sinn einen hypothetischen Fall mit einem real passierten in den Details zu vergleichen (die im hypothetischen nicht existieren). Ich wollte nur illustrieren, dass man nicht drauf vertrauen sollte, einfach weil jemand dir was zur Verwendung (bildlich) in die Hand drückt, dass das dann auch tatsächlich so ist.
Wenn ich mich richtig entsinne (ich hab damals den Prozess im wesentlichen finanziert), hat das Gericht eine relativ niedrige Nutzungs- gebühr als Schadensersatz festgelegt (das Photo wurde damals, sobald die Situation klar war, natuerlich entfernt). Die Kosten für den Prozess und Anwalt waren natürlich grösser.
Die Daten werden nach dem Import ja weiter genutzt und weiter verbreitet, im Prinzip könnte die Lizenz entzogen werden oder zeitlich begrenzt sein, dem gilt es vorzubeugen.
Nach dem Import werden aber nicht mehr die ursprünglichen Daten genutzt, sondern es werden neue Daten geschaffen.
Wer weiss (sprich: vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand), ob eine einfache Formatwandlung und Speicherung in einer DB, wenn man z.B: Vektor oder Koordinaten Daten vorliegen hat, als neue Daten gewertet wurden (bitte nicht schon wieder den "red herring" mit Orthophotos), ähnlich einer Publikation in einem Printmedium gewertet würden. Mal abgesehen davon, das man ja möglicherweise nochmals die Originaldaten verwenden möchte (z.B. die Gemeindegrenzen).
Simon