Die Diskussion ist ziemlich sinnlos, da wir nicht wirklich wissen können wie weit Orthophotos überhaupt urheberrechtlich geschützt sind (möglicherweise als Teil eines Sammelwerkes). Wären sie so geschützt, würde aber Art 11 greifen.
Welchen Teil von Artikel 11 sollte denn deiner Meinung nach auf das Vektorisieren zutreffen? Wie ich ja gerade dargelegt habe, sehe ich die Vektorisierten Daten nicht als Werk zweiter Hand, und damit auch nicht als Sammelwerk von Orthofotos. Dann ist Art 11 nicht relevant.
Wie schon mehrmals aber darauf hingewisen, hat TeeSer Fotos von der AGIS -gekauft- und auf der einen oder anderen Art der AGIS Lizenz zugestimmt (sprich einen Vertrag mit AGIS geschlossen).
Ich kenne die Lizenzbedingungen auf den AGIS Fotos nicht. Deshalb nehme ich mal den Extremfall an, nämlich dass AGIS explizit das Vektorisieren verbietet. In diesem Falle wären die Handlungen von TeeSer wohl ein Lizenzbruch. Dass sich daraus dann irgend ein Anspruch der AGIS auf die von TeeSer erstellten Vektordaten ergäbe, ist für mich sehr zweifelhaft.
Der einzige problematische Fall, den ich mir vorstellen kann, wäre, wenn in den Vertragsbedingungen etwas im Sinne von "alle Urheberrechte der auf Grundlage der Orthofotos erstellten Daten fallen an die AGIS" stehen würde.
Es ist von mir aus gesehen sehr unwahrscheinlich, dass AGIS überhaupt je Ansprüche auf diese Daten erheben könnte. Daher finde ich diese Löschdiskussion hinfällig. Andererseits ist es bestimmt gut, darauf hinzuweisen, dass solche Einsätze zu einer Rechtsunsicherheit führen können, die am besten dadurch vermieden wird, dass man Orthofotos nur bei ausdrücklicher Zustimmung der Herausgeber verwendet. Was ja nach meinem Verständnis Gegenstand der aktuellen Diskussion ist.
Also, löschen nein, zukünftig eine Zustimmung einholen ja.