Die Contributor Terms setzen englisches Recht voraus, die ODBL/DBCL kein bestimmtes Rechtsystem. Sprich sie versuchen durch eine Kombination von Vertrags-, Copyright und Urheberrecht überall ungefähr das gleiche zu erreichen.
Simon
----- Original Message ----- From: "Arthur Bonino" abonino@quick-line.ch ... - Lieber englisches Recht als amerikanisches Recht.