Hallo Simon,
Das ist nur eine wischwaschi Aussage die nichts hilft, weil es völlig klar ist, dass der Kanton das Nachzeichnen an sich nicht verbieten kann. Aber wer will schon die Orthofotos nachzeichnen und über sein Bett hängen?
War "Das ist zwar nur ein Zitat eines Zitats, aber immerhin ein erster Hinweis[...]" so schwierig zu verstehen?
Uns geht's ja darum die Daten in OSM zu importieren und zu verbreiten (mit einer anderen Lizenz) für die Nutzung durch Dritte.
Ich gehe davon aus, dass die Aussage im Zusammenhang mit OSM gemacht wurde und TeeSeR nicht einfach nach einem "nachzeichnen und über sein Bett hängen" gefragt hat.
Gruss, Thomas