"Stephan Balmer" sb@lia.ch writes:
Dann hast du gegen das Vektorisieren mit Hilfe von Orthofotos nichts einzuwenden? Darum ging es ja ursprünglich.
Ich halte es einfach für ein sehr weites Feld.
- einzelnes veröffentlichtes Photo -> vermutlich kein Schutz
- Schutz als Sammelwerk -> unklar
- Schutz via Vertrag -> vermutlich klar wenn Vektorisieren explizit nicht erlaubt ist, ansonsten unklar
Da wir, wie ich schon ganz am Anfang gesagt haben, nicht wirklich entscheiden können (Rechtsinterpretationen von nicht-Juristen, und wirkliche Juristen würden vermutlich auf ein Gericht verweisen), ist es sinnlos darüber zu diskutieren und bringt niemand weiter. Also schlicht entweder keine solche Daten importieren, oder eine explizite Erlaubnis einholen.
Die Diskussion dreht sich schon sehr lange drum, was in einer solchen Erlaubnis stehen sollte, da gibt's Vorgaben und Erfahrungen an denen man sich orientieren kann. Nur scheint es aus verschiedenen Gründen Widerstand dagegen zu geben sich tatsächlich daran zu halten.
Simon