Das Problem ist, dass es -nicht- davon abhängt was du gerade findest, sondern von dem was gegebenfalls ein Gericht bestimmen würde.
Aber spekulieren, was ein Gericht urteilen könnte, das darf ich. Mich sorgt der vorauseilende Gehorsam, mit dem hier das Vektorisieren mit Hilfe von Orthofotos als urheberrechtlich bedenklich bezeichnet wird.
Den anderen Teil, dass das Vektorisieren eine Verletzung der Lizenbedingungen von AGIS darstellen kann, ist sehr wohl bedenklich. Zwar hat bisher niemand eine konkrete Bedrohung ausmachen können, aber das ist in Unkenntnis der Bedingungen natürlich schwierig. Daher bin ich froh, dass sich scheinbar TeeSer eingeklinkt hat, und einige Fragen beantworten konnte.
So könnte z.B. man argumentieren, dass durch das Vektorisieren wichtige Teile des Sammelwerks kopiert werden, nämlich gerade die positionelle Information der Objekte.
Diese Information, die Position von Objekten, ist ja gerade nicht in Orthofotos enthalten, sondern wird beim Vektorisieren bestimmt.
Das dies nicht ein unwesentlicher und unwichtiger Teil des Sammelwerks, sieht man schon daran, dass ein erheblicher Aufwand getrieben wurde um sie zu kopieren, sie also nicht einfach von anderer Stelle zu beschaffen sind.
Schlussendlich denke ich aber, dass das wie schon gesagt, eine sinnlose Diskussion ist, da wenn schon, AGIS sich auf die Lizenzbedingungen berufen würde. Und natürlich könnte sich die AGIS vor Gericht, neben einem Schadenersatz, auch wieder die Herstellung des rechtmässigen Zustandes erstreiten (sprich Löschung der generierten Daten).
Um einen Schadenersatz zu fordern, muss erst ein Schaden nachgewiesen werden, was in diesem Fall schwierig sein dürfte. Um die Herstellung eines rechtmässigen Zustandes zu fordern, muss erst ein unrechtmässiger Zustand bestehen. Das ist hier nicht auszuschliessen, aber unwahrscheinlich.
Ich sehe ja, dass es nur vordergründig um den konkreten Fall geht, dass generell der Umgang mit Daten unsicherer Herkunft besprochen wird. Deshalb versuche ich zu verstehen, welche Probleme denn überhaupt auftreten können. Eine Antwort im Sinne "wir wissen's nicht, also erlauben wir's nicht" ist für mich unbefriedigend.