On Sat, Apr 17, 2010 at 01:00:52PM +0200, Simon Poole wrote:
Abzuschätzen was alles passieren könnte, ist sehr sehr schwierig, dazu müsste man die Rechtsprechung in allen Ländern kennen in denen OSM Daten zugänglich und genutzt werden (mindestens für alle Fragen in Zusammenhang mit dem Urheberrecht).
Gut, international habe ich mir die Sache nicht überlegt.
Kann man nicht, also muss man pragmatisch einfach eine konservative Politik bezüglich Imports verfolgen. So wie ich OSM verstehe, heisst das, nur Daten von Dritten zu benutzen, bei denen man positiv und explizit festgestellt hat, dass die Nutzungsbedingungen mit der OSM Lizenz kompatibel sind (dies kann natürlich auf verschiedene Arten geschehen).
Es geht ja bei diesen Überlegungen nicht primär um den einzelnen Mapper der die Daten importiert, sondern um die Nutzer die diese Daten dann verwenden (im Falle der Schweiz werden die fast immer im Ausland sitzen).
Ein wichtiger Punkt, den ich bisher zuwenig beachtet habe.
Um irgendein Beispiel zu nehmen, sagen wir mal Skobbler. Nehmen wir hypothetisch an AGIS hat die Nutzung ihrer Orthofotos (oder anderer Daten) in Deutschland exklusiv an TeleAtlas lizensiert, und solche Daten sind in OSM verwendet worden um Strassen einzu- tragen (gar nicht so hypothetisch wie wir wissen).
Dann würde also ein deutsches Gericht darüber befinden, ob die Publikation von Vektordaten, die mit Hilfe von Orthofotos erstellt wurden, eine Urheberrechtsverletzung darstellt? Obwohl TeleAtlas lediglich Lizenznehmerin dieser Fotos ist?
Skobbler würde das garantiert nicht überleben (ob das ein grosser Verlust wäre sei dahingestellt).
Was würden sie nicht überleben?
Ohne den Versuch eine klare, dauernde, weltweite Freigabe für die Daten für OSM zu bekommen, wirst du solche und andere Probleme aber nicht im Voraus entdecken können, sondern erst dann wenn das Unglück schon passiert ist.
Desweiteren, weiss ich aus eigener, teuerer Erfahrung, sollten wir eigentlich auch überprüfen ob der Lizenzgeber überhaupt dazu berechtigt ist, entsprechende Rechte abzugeben.
Beispiel: swisstopo hat die Gemeindegrenzen vermutlich nicht selber erhoben, sondern von den kantonalen Ämtern bezogen. Wissen wir ob die Verträge zwischen den Kantonen und swisstopo eine Weitergabe unter cc-by-sa erlauben? Normalerweise würde man mindestens eine entsprechende Zusicherung vom Lizenzgeber erwarten.
Das Beste für uns wäre also, wenn die Daten gleich unter der cc-by-sa Lizenz zur Verfügung gestellt würden. Dann wären alle Lizenzfragen geklärt. Ich werde das bei meinen Anfragen versuchen.
Danke für deine Erklärungen.
- vermutlich könnten sie jetzt schon gegen Skobbler aus wettbewerbs- rechtlich Gründen vorgehen.
Welchen wettbewerbsrechtlichen Gründen?
PS: wenn du wirklich schlecht schlafen willst: es könnte sein, dass OSM Schweiz als einfache Gesellschaft eingestuft wird, und das wir alle einzeln und gemeinschaftlich für jeden Unsinn haften der einer der Mapper anstellt.
Du meinst, mein Benutzerkonto bei osm.org und mein Abo auf dieser Liste reichen aus, um mich als Mitglied einer einfachen Gesellschaft "OSM Schweiz" zu werten? Gibt es dazu Beispiele die das nahelegen?