"Stephan Balmer" sb@lia.ch writes:
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Dann würde also ein deutsches Gericht darüber befinden, ob die Publikation von Vektordaten, die mit Hilfe von Orthofotos erstellt wurden, eine Urheberrechtsverletzung darstellt? Obwohl TeleAtlas lediglich Lizenznehmerin dieser Fotos ist?
Achtung! das war und ist nur ein hypothetischer Fall, speziell sind in Deutschland so viel ich weiss Orthophotos praktich gar nicht geschützt ausser möglicherweise als Sammelwerk, geh lieber, so das wir das nicht am falschen rumstreiten, von irgendwelchen Vektordaten aus.
Das Urheberrecht ist territorial, d.h. es ist sehr wohl möglich Nutzungs- rechte für ein bestimmtes Land zu vergeben, und es ist nicht unüblich im IPR Bereich solche Nutzungsrechte exklusiv zu vergeben. Nehmen wir mal an, du hast Nutzungsrechte für die Schweiz an irgendwelchen Vektordaten erworben/erhalten und spielst die jetzt in die OSM DB ein.
Ein Lizenznehmer im Lande X oder auch der ursprünglicher Lizenzgeber könnte durchaus klagen, sicher wenn er exklusive Nutzungsrechte hat, ev auch sonst (wie und was genau hängt natürlich von der lokalen Gesetz- gebung ab), wenn in Land X die Daten via OSM dann tatsächlich ge- nutzt werden. Solche Streitigkeiten gibt es jeden Tag in anderen Bereichen.
Skobbler würde das garantiert nicht überleben (ob das ein grosser Verlust wäre sei dahingestellt).
Was würden sie nicht überleben?
Ein Kläger würde sehr wahrscheinlich eine EV erreichen die die Weiterver- wendung der OSM Daten mindestens temporär verbieten würde. Sprich die skobbler Nutzer hätten keine Karten, zumindest keine neuen. ....
- vermutlich könnten sie jetzt schon gegen Skobbler aus wettbewerbs- rechtlich Gründen vorgehen.
Welchen wettbewerbsrechtlichen Gründen?
Ein findiger Deutscher Anwalt könnte sicher abmahnen und eventuell eine EV erreichen, aufgrund dessen, dass sich skobbler einen Wettberwerbsvorteil erschafft durch die Verwendung von Daten die sie eigentlich teuer lizensieren müssten (ich halt jetzt spezifisch die Schweiz dafür ziemlich problemlos, aber so viel ich weiss ist der Massenimport von Teleatlas-Daten nicht gelöst, oder?).
Bei den Darlegungen ist generell wichtig zu verstehen, dass ich nicht behaupte, dass Kläger in diesen Fällen notwendigerweise vor Gericht schlussendlich gewinnen würden, dass ist aber auch nicht notwendig.
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