Schlussendlich wäre die Hauptforderung gewesen, dass alle unproblematischen Daten formlos (d.h. einfacher direkter Download) und unter einer bekannten brauchbaren Lizenz (was wohl CC0, PDDL, CC by bis und mit 3.0 heisst) verfügbar gewesen wären.
http://sosm.ch/answer-to-the-vernehmlassung-for-the-new-geo-information-law-...
Simon
Am 09.06.2015 um 08:47 schrieb Stefan Keller:
Hoi Simon
Gibt es eine Liste der Forderungen im Web, auf die man/ich verweisen könnte? ODbL (falls die das verstehen)? Daten "frei nutzbar" wobei Namensnennung "abgeschwächt" ist?
LG, S.
Am 9. Juni 2015 um 07:50 schrieb Simon Poole simon@poole.ch:
Leider ist der endgültige Text anscheinend noch nicht verfügbar, aber wenn der Verordnungsentwurf dazu ein Hinweis ist, sind im wesentlichen keine unserer Forderungen im Gesetz und auch nicht in der Verordnung berücksichtigt.
Da nicht einmal die Verordnung Klarheit über die Regelungen zur Datennutzung und Bezug schafft (und auf noch nicht vorhandene Fachregelungen verweist) muss man mal wieder zum Schluss kommen, dass hauptsächlich Beschäftigungstherapie und Einkommenssicherung für Juristen betrieben wurde und nichts Nützliches
Simon
Am 08.06.2015 um 21:52 schrieb Andreas Bürki:
FYI...
http://www.bernerzeitung.ch/region/kanton-bern/Bernisches-Geoinformation sgesetz-ist-unter-Dach-und-Fach/story/10648669
talk-ch mailing list talk-ch@openstreetmap.ch http://lists.openstreetmap.ch/mailman/listinfo/talk-ch
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