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Hallo
Am 15.06.2015 um 09:38 schrieb Simon Poole:
IANAL, muss man in diesem Fall aber auch nicht sein.
Ich hätte jetzt gesagt, da die Post CH AG anscheinend die juristische Person ist, die die Briefpost infrastruktur betreibt, "Post CH AG" formell der "richtige" Wert ist. Die Schweizerische Post AG ist einfach der Eigentümer der Tochtergesellschaft.
Natürlich stellt sich die Frage ob es überhaupt sinnvoll ist konzerninterne Strukturen abzubilden einen wirklich Informationsgewinn haben wir mindestens in diesem Fall nicht, und wenn morgen die Schweizerische Post AG beschliesst, dass Post CH AG eine hässlicher Name ist und die Gesellschaft mit einem Federstrich umbenennt, oder die Gesellschaft nochmals aufspaltet müssen wir das nachvollziehen ohne wirklich was dabei gewonnen zu haben. Man könnte also auch dafür argumentieren jeweils den obersten Teil der Konzernstruktur zu verwenden wenn es keine Verdunkelungsgefahr gibt.
Im Handelsregister steht als Zweck von Post CH AG: "Die Gesellschaft bezweckt die ordnungsgemässe Erfüllung der von der "Schweizerischen Post AG" übertragenen Verpflichtungen zur Grundversorgung mit Postdiensten gemäss Postgesetzgebung. Die durch die Verpflichtung der Grundversorgung vorgegebene Berichterstattung und die Vertretung gegenüber den zuständigen Behörden erfolgt durch die "Schweizerische Post AG". ...."
Dies würde also eher für "Die Schweizerische Post AG" sprechen. Weil dies langsam kompliziert wird bleibe ich bei meinem Vorschlag mit "Die Post", weil dies das einzige ist, was auf dem Briefkasten steht.
Gruss Pascal
Simon
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