Hallo zusammen,
Auf Grund der AGIS-Diskussion war ich heute mal wieder auf der Swisstopo-Website. Gleich auf der Startseite lacht einem "Um die Verwendung der Geodaten zu fördern, stellt swisstopo digitale Daten kostenlos zur Verfügung." entgegen!
Mit zu den kostenlosen (!=freien) Daten gehören auch die Gemeindegrenzen in einer Auflösung von 5-8 Meter. http://www.swisstopo.admin.ch/internet/swisstopo/de/home/products/landscape/...
Nach dem Anmeldeprozedere kommen folgende Lizenzbedingungen:
[...] 5 Nutzung Die Lizenz berechtigt den Lizenznehmer, die in Ziffer 3 bezeichneten Geobasisdaten des Bundesrechts wie folgt zu nutzen (für alle angegebenen Nutzungen):
1. Nutzung zum Eigengebrauch im persönlichen Bereich und im Kreis von Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde; interne Information und Dokumentation in diesem Kreis 2. Nutzung zum Eigengebrauch in Betrieben, öffentlichen Verwaltungen, Instituten, Kommissionen und ähnlichen Einrichtungen für die interne Information oder Dokumentation 3. Nutzung zum Eigengebrauch zu Unterrichtszwecken innerhalb der bezeichneten Schule bzw. Unterrichtsstätte durch Auszubildende und Lehrkräfte 4. Nutzung zu Unterrichtszwecken als Lehrkraft bzw. Dozent/in im Klassenverband oder an Kursen 5. Nutzung zum Eigengebrauch beschränkt auf ein bezeichnetes Projekt in Betrieben, öffentlichen Verwaltungen, Instituten, Kommissionen und ähnlichen Einrichtungen sowie Schulen und Unterrichtsstätten für die interne Information oder Dokumentation 6. Nutzung zu Vorführzwecken, z.B. an Ausstellungen oder Produktpräsentationen 7. Nutzungen ohne Einwilligung im Umfang von Artikel 5 GebV-swisstopo 8. Veröffentlichung der Daten im Internet als statisches Einzelbild oder im Sinne eines Darstellungsdienstes bis zu höchstens 500'000 Pixel zu Informationszwecken (die Information darf kommerziellen Zwecken dienen) 9. Veröffentlichung der Daten im Internet als statisches Einzelbild oder im Sinne eines Darstellungsdienstes von mehr als 500'000 Pixel zu kommerziellen Zwecken 10. Weitergabe der Daten an einen Auftragnehmer bzw. Unterakkordanten des Lizenznehmers für Zwecke die dem Betrieb des Lizenznehmers (bei Projektlizenzen ausschliesslich an die Projektbeteiligten) dienen 11. Verwendung der Daten für die Erfüllung von Aufträgen Dritter (die Daten dürfen nach Erledigung des Auftrags nur an den Auftraggeber weitergegeben werden, wenn dieser selber über eine entsprechende Lizenz verfügt) 12. Erstellen eines Produkts aus den Geobasisdaten (Weiterbearbeitung, Veredelung, etc.) und Weitergabe der Daten des Produkts
Jede darüber hinausgehende Nutzung durch den Lizenznehmer gilt als rechtsmissbräuchlich. Weitere Nutzungen müssen durch den Lizenznehmer beim Lizenzgeber beantragt werden. [...]
Punkt 12 finde ich sehr vielversprechend; jedenfalls geht eine Mail an Swisstopo zur genaueren Abklärung gleich raus!
Weitere Gratis-Produkte: http://www.swisstopo.admin.ch/internet/swisstopo/de/home/products/freeproduc...
Gruss, Thomas