Am 15.06.2015 um 08:40 schrieb Leander Rumo:
Hallo
Wenn das die korrekte Bezeichnung ist - ok. Aber auch hier: dann in der ganzen Schweiz. Schade dass es hier nicht abgesprochen wurde.
Ich bin kein Jurist - Weiss Jemand was der korrekte Begriff ist ?
IANAL, muss man in diesem Fall aber auch nicht sein.
Ich hätte jetzt gesagt, da die Post CH AG anscheinend die juristische Person ist, die die Briefpost infrastruktur betreibt, "Post CH AG" formell der "richtige" Wert ist. Die Schweizerische Post AG ist einfach der Eigentümer der Tochtergesellschaft.
Natürlich stellt sich die Frage ob es überhaupt sinnvoll ist konzerninterne Strukturen abzubilden einen wirklich Informationsgewinn haben wir mindestens in diesem Fall nicht, und wenn morgen die Schweizerische Post AG beschliesst, dass Post CH AG eine hässlicher Name ist und die Gesellschaft mit einem Federstrich umbenennt, oder die Gesellschaft nochmals aufspaltet müssen wir das nachvollziehen ohne wirklich was dabei gewonnen zu haben. Man könnte also auch dafür argumentieren jeweils den obersten Teil der Konzernstruktur zu verwenden wenn es keine Verdunkelungsgefahr gibt.
Simon