Ich bin ja normalerweise auch paranoid, aber bei Aussagen wie
| Sehr geehrter Herr Ineichen | | Sie dürfen die Gemeindegrenzen in die OpenStreetMap-Datenbank | aufnehmen ohne zusätzliche Kosten. Einzige Bedingung ist der Quellenvermerk: | | Quelle: Bundesamt für Landestopografie
und
|Guten Tag Herr Brauchli |Besten Dank für Ihr Mail und Ihr Interesse an unseren Produkten. |Die Karten auf http://www.swisstopo.ch:80/en/download/freedata/overview |können Sie mit einem entsprechenden Copyrightvermerk in Ihre Datenbank |einfügen. |Freundliche Grüsse |Reto C******
und
[...] 5 Nutzung Die Lizenz berechtigt den Lizenznehmer, die in Ziffer 3 bezeichneten Geobasisdaten des Bundesrechts wie folgt zu nutzen (für alle angegebenen Nutzungen): [...] 12. Erstellen eines Produkts aus den Geobasisdaten (Weiterbearbeitung, Veredelung, etc.) und Weitergabe der Daten des Produkts
hört meine paranoia auf.
Gruess, Micha