Andreas Brauchli wrote:
manchmal gibts leute die leute kennen.. koenntest du mal deine erkenntnisse / zweifel posten?
Ich hatte vor einiger Zeit eine Anfrage an unser Bundesamt für Landestopographie gestellt, ob es möglich sei, Orthophotos für OSM nutzen zu dürfen. Kurze Antwort: Nein, wir dürfen nicht.
Begründet wurde dies mit Bezug auf die Geoinformationsverordnung, GeoIV (SR 510.620). Hier ein paar Auszüge der Antwort:
"Wir verkaufen unsere Daten nicht, sondern wir lizenzieren sie. Wir machen dort die Trennung zwischen Eigengebrauch und Gewerbliche Nutzung. Siehe http://www.admin.ch/ch/d/sr/510_620/a2.html und Zitat aus Erläuternder Bericht der Verordnung vom 21. Mai 2008 über Geoinformation (Geoinformationsverordnung, GeoIV) (SR 510.620)"
und weiter:
"Die Benützung von Orthophotos von swisstopo um Objekte für OpenStreetMap zu digitalisieren und dann sie zu publizieren ist für uns eine gewerbliche Nutzung der swisstopo Daten (obwohl es sich um ein nicht kommerzielles Projekt handelt). Die Nutzung unserer Daten für solche Digitalisierzwecke ist zwar in Ordnung, nicht aber die Weitergabe dieser digitalisierten Daten unter "Creative Commons Licence Deed" von Openstreetmap. Wenn Sie die Daten veröffentlichen und weitergeben möchten, müssen Sie uns Gebühren (Royalties) zahlen. Die Höhe der Gebühren ist von der Bedeutung der Geodaten von swisstopo am Endprodukt abhängig."
=> Wobei natürlich die "Bedeutung der Geodaten ... am Endprodukt" nicht wirklich messbar ist.
"Wie sie sehen, sind unsere gesetzlichen Grundlagen mit der "Creative Common License" von OSM nicht kompatibel. Wir können Ihnen also keine Erlaubnis erteilen."
Und was diese gesetzlichen Grundlagen anbelangt, habe ich so meine Zweifel... Hier ein paar Auszüge aus dem Geoinformationsgesetz, GeoIG und der Geoinformationsverordnung, (GeoIV):
"Das Gesetz ist darauf ausgerichtet, das noch ungenutzte Potenzial der Geodaten für Verwaltung, Wirtschaft, Gesellschaft, Wissenschaft und Politik besser zu erschliessen"
"Es soll insbesondere sichergestellt werden, dass Geodaten über das Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft für eine breite Nutzung, nachhaltig, aktuell, in der richtigen Qualität und zu angemessenen Kosten zur Verfügung stehe"
"Bund und Kantone können für den Zugang zu Geobasisdaten und deren Nutzung Gebühren erheben. Bei gewerblicher Nutzung: den Grenzkosten und einem der Nutzung angemessenen Beitrag an die Infrastruktur sowie an die Investitions- und Nachführungskosten."
"Die jeweils zuständige Fachstelle kann für bestimmte Geobasisdaten die Nutzung ohne Einwilligung zulassen"
"Rabatte: Ausgehend von der Gebühr nach Artikel 44 können die Regelungen Rabatte vorsehen..."
"Pauschale: Anstelle der Bemessung im Einzelfall können die Regelungen pauschale Gebühren vorsehen."
Was ich beim besten Willen nirgends sehe, ist die Inkompatibilität der gesetzlichen Grundlagen mit der OSM-Lizenz.
Die Frage die sich mir stellt ist nun "Können sie nicht oder wollen sie nicht"?
Gruss,
- Michel