Liebe OSMler

Ich habe nun eine Antwort vom Kanton bekommen.

Den Wunsch eine Quellenangabe bei auf dem Internet und auf den Auszügen anzubringen kann von OSM nicht umgesetzt werden. Ich werde Herrn Oggier diesbezüglich eine Veröffentlichung der http://wiki.openstreetmap.org/ wiki/Contributors#Switzerland vorschlagen. Wobei wenn ich den Eintrag vom Kanton Schaffhausen anschaue kommt es der Forderung des Kantons Wallis ziemlich nahe:
Field names, addresses and building outlines derived from the Canton Schaffhausen (Amt für Geoinformation Schaffhausen)
Attribution: "Geodaten des Kantons Schaffhausen".
Was denkt ihr?

Obwohl ich im Mail eine klare Aussage gewünscht habe, ist seine Aussage wahrscheinlich noch zu wenig konkret. Ich werde ihn bitten eine klare Aussage diesbezüglich zu machen. Was denkt ihr?

Kurz noch zurück auf die Empfehlung von Simon ich solle die Vorlage3 verwenden. http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Import/GettingPermission#Letter_Template3
Die Vorlage 3 ist ja ein Vertrag der von der Seite des Kantons ausgefüllt und unterschrieben wird. Als ich das durchgelesen haben kam es mir so vor als ob es einen Pakt mit dem Teufel ist :) Natürlich will OSM nichts Böses aber ich denke, dass ein solches Formular eher abschreckend wirkt und evtl. eine grosse Bürokratie ins Rollen bringt. Deshalb habe ich auf diese Vorlage verzichtet. Gibt es denn keine "Schweizer Vorlage" für Bund, Kantone und Gemeinden die man verwenden möchte und die ein wenig einfacher Formuliert ist? Ich muss dazu sagen, dass ich es auch wichtig und richtig finde sich ganz klar abzusichern.

Weiter unten ist noch der Mailverkehr zwischen mir und dem Kanton Wallis.

Vielen Dank für eure Inputs.

Gruss Tobi
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Meine Mail:
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Guten Tag Herr Heinzmann

Vielen Dank, dass Sie die Daten der Amtlichen Vermessung des Kanton Wallis der
Öffentlichkeit zugänglich machen.

Als Mitwirkender am OpenStreetMap-Projekt[1], einem offenen Gemeinschaftsprojekt zur Erstellung eines globalen Geodatensatzes, der von jedermann frei verwendbar ist[2], brauche ich noch eine konkretere Aussage, um die Geodaten für OSM benützen zu können. Im einfachsten Fall würde ich eine Aussage wie diese benötigen:
"Die Dienststelle für Geoinformation des Kanton Wallis
haterlaubt es, dass die Geodaten "Amtliche Vermessung: Bodenbedeckung", "Amtliche Vermessung: Nomenklatur" und "Amtliche Vermessung: Einzelobjekte"
, die via https://www.geopol.ch/#/ workspaces/30  bezogen werden können, in die
OpenStreetMap-Projektgeodatenb ank aufgenommen und unter einer freien und
offenen Lizenz freigegeben werden"
[1].

Ich bitte auch darum, dass jede Erklärung, die Sie abzugeben bereit sind, zu Informationszwecken veröffentlicht werden kann.
Unten ist ein Factsheet. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, werde ich mich bemühen, Ihnen zu helfen oder die Lizenzarbeitsgruppe unseres Projektes bitten, sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen.

Vielen Dank im Voraus.

Freundliche Grüsse
Heinzmann Tobias
 
Faktenblatt
1] Das OpenStreetMap-Projekt hat derzeit weltweit über 750.000 registrierte Mitwirkende. Unsere Hauptseite ist http://www.openstreetmap.org
2] Wir sind dazu verpflichtet, unsere Geodaten auf Dauer unter einer freien und offenen Lizenz zur Verfügung zu stellen. Es ist uns nicht gestattet, eine kommerzielle Lizenz zu nutzen, aber kommerzielle Organisationen sind berechtigt, unsere Daten unter den selben Bedingungen zu verwenden.
3] Unsere Daten werden derzeit unter der Open Database License 1.0, http://www.opendatacommons.org /licenses/odbl/ veröffentlicht.
4] Die meisten unserer Geodaten stammen von Einzelpersonen. Wir sind jedoch sehr dankbar, wenn wir in der Lage sind, Geodaten aus anderen Geodatensätzen zu übernehmen oder daraus abzuleiten, wenn die Lizenzbedingungen kompatibel sind.
5] Wir weisen alle Quellen auf http://wiki.openstreetmap.org/ wiki/Attribution ausdrücklich zu und verwenden, wenn Sie es wünschen, einen bestimmten Wortlaut. Wir versuchen auch, einen Link zu dieser Seite mit allen möglichen Auszügen aus unserer Datenbank zu erstellen. Aus praktischen Gründen ist es jedoch nicht erforderlich, dass Endbenutzer eine solche Zuweisung wiederholen, da sie Hunderte von Benutzern betrifft.
 
Wir führen auch einen öffentlichen Track der Datennutzung durch Dritte unter http://wiki.openstreetmap.org/ wiki/Import/Catalogue und haben normalerweise eine Projektseite für jeden Datensatz, auf der beschrieben wird, wie wir ihn verwenden und ob es irgendwelche Lizenzbeschränkungen gibt. Wenn Sie spezielle rechtliche Fragen haben, steht Ihnen die Lizenzarbeitsgruppe der OpenStreetMap Foundation unter legal@osmfoundation.org gerne zur Verfügung.
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Antwort Mail:
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Sehr geehrter Herr Heinzmann,
ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 19. Oktober 2017 betreffend die Nutzung der Daten der amtlichen Vermessung im OpenStreetMap-Projekt und gestatten hiermit die Nutzung und Veröffentlichung der Daten der amtlichen Vermessung im OpenStreetMap-Projekt.
 
Wir möchten Sie jedoch bitten, eine Quellenangabe bei der Veröffentlichung auf dem Internet und auf den  Auszügen anzubringen: „Quelle: Kanton Wallis (2017).“
 
Mit freundlichen Grüssen
Rainer Oggier
 
Rainer Oggier
Dipl. Kulturingenieur ETH / Ingénieur du génie rural EPF
Pat. Ingenieur-Geometer / Ingénieur-géomètre breveté
 

Département des finances et de l’énergie (DFE)
Service de la géoinformation (SGI)
CC Géomatique (CCGEO)
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CH - 1950 Sion
 
Tél 1
Tél 2
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027 606 28 28
027 606 28 50
rainer.oggier@admin.vs.ch
 
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Simon Poole <simon@poole.ch> schrieb am 10:43 Dienstag, 17.Oktober 2017:






Am 16.10.2017 um 15:08 schrieb Tobias Heinzmann:
........
"Die Dienststelle für Geoinformation des Kanton Wallis
hat keine Einwände dagegen, dass die Geodaten der „amtlichen Vermessung“, die via https://www.geopol.ch/#/ workspaces/30  bezogen werden können, in die
OpenStreetMap-Projektgeodatenbank aufgenommen und unter einer freien und
offenen Lizenz freigegeben werden"[1].

Wir haben historisch auch schon mit weniger Daten genutzt, aber trotzdem "keine Einwände dagegen" (Duldung) ist nicht dasselbe wie "erlaubt" (positive Zustimmung).


2] Wir sind dazu verpflichtet, unsere Geodaten auf Dauer
unter einer freien und offenen Lizenz zur Verfügung zu stellen. Es ist uns
nicht gestattet, eine kommerzielle Lizenz zu nutzen, aber kommerzielle
Organisationen sind berechtigt, unsere Daten unter ähnlichen Bedingungen zu
verwenden.
Nicht "ähnlich", die ODbL, wie alle offene Lizenzen, macht keine Unterschieded bezüglich Nutzungsart.


Simon
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