On 06.12.22 20:17, sampeto wrote:
> Nach meinem Rechtsverständnis ist das erfassen auch nicht illegal.
> Lediglich das aktivieren der Warnung in der etsprechenden App wäre nach
> Schweizer Recht nicht erlaubt.
Leute werden gebüsst, weil sie den "ist zustand" in geschlossenen
Gruppenchats teilen. Wieso sollte dann der OSM Mapper nicht gebüsst
werden können, der das selbe über OSM veröffentlichen?
Vielleicht hast du ja recht. Aber so wie es aussieht, musst du das erst
teuer vor Gericht erstreiten.
Grüsse
Michael
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