Es gibt genau bei der Sportstrasse diese fixe Trennung durch ein "Blumenbet" sowie eine kleine Insel. Der ganze Weg am Hausmatrain hingegen ist klar ein Trottoir und nicht weiter abgetrennt. D.H. ich werde wohl den Bereich bei der Sportstrasse ein wenig korrigieren, aber alles entlang des Hausmatrains korrigieren. Denn im Moment ist es verwirrend da nicht korrekt und vorallem nicht vollständig.

Am 11.05.19 um 16:26 schrieb Andreas Bürki:

Am 11.05.2019 um 15:23 schrieb Raphael Das Gupta (das-g):
Hallo Dave

On 11.05.19 14:55, David Däster wrote:
Mir ist heute unter [1] aufgafallen, dass ein User den "Bürgersteig"
als higway:footway, footway:sidewalk [2] eingetragen hat statt auf der
Strasse sidewalk:* [3] zu setzen.

Jetzt meine Frage, da ich im Wiki nicht ganz schlau wurde:

- Was ist die generelle Empfehlung? Ich würde per se mal auf
sidewalk:* tendieren.

- Wann ist es sinnvoll einen higway:footway parallel zur Strasse zu
setzten?

- Was hilft aktuell am meisten?

Vielen Dank 
Die generelle Empfehlung ist meines Wissens:

  * Gehwege ( = Bürgersteige, = Trottoirs), die von der Strasse *nicht*
    (oder durch nicht mehr als einen Bordsteien) getrennt sind, *nicht*
    als separate Geometrie mappen, sondern auf der Geometrie der Strasse
    taggen.
  * Gehwege/Bürgersteige/Trottoirs, die von der Strasse *physisch
    getrennt* sind (durch Grünstreifen, Blumenbeet, Leitplanke,
    Mäuerchen, Zaun o.Ä.) als von der Strasse separate Geometrie mappen
    und entsprechend taggen.

Falls eine physische Trennung nur Abschnittsweise besteht, kann das dazu
führen, dass die Trottoir-Linie von der Strassen-Linie immer wieder
"abzweigt", wo eine Trennung beginnt, und wieder in die Strassen-Linie
"einmündet", wo eine Trennung endet, obwohl Trottoir und Strasse evtl.
beide schnurgerade verlaufen. Der Grund, trotzdem so zu mappen ist u.A.
die Navigation: Kann man vom Trottoir aus die Strasse ohne grösseren
Aufwand betreten (selbst wenn man nach Verkehrsregeln evtl. nicht
dürfte) und kann man von der Strasse aus z.B. jemanden so aus dem
Fahrzeug aussteigen lassen, dass sie oder er direkt das Trottoir
betreten kann? Kann man (physisch, also selbst wenn man nicht darf) an
dieser Stelle das Trottoir von der Strasse aus befahren oder (halb oder
ganz) darauf halten und parken?

Vielleicht, was dann eine Ausnahme darstellt, sollte man auch an visuell
Beeinträchtigte denken. Ohne von der Strasse separat gemapptes Trottoir
dürften sie einige Probleme haben.


...just my 2 cents.


cheeeers, h.


Grüsse,
Raphael



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