Am 19. April 2010 22:32 schrieb Simon Poole <simon@poole.ch>:
Das ist völlig egal, wenn z.B. ein deutsche Gericht was gegen dich
unternimmt wegen einer Rechtsverletzung die du mit Wirkung in
Deutschland begehst. Das ist nicht direkt neu ......

Und noch PS: wie schon dargelegt, ist natuerlich die nationale Lizenz-
und Rechtssituation massgeblich ob irgendein Verstoss vorliegt.

Nationale Rechtssituation wäre bei mir die Schweiz und nicht irgendeine Bananenrepublik,
daher ist es mir egal ob ich gegen deren Gesetze verstosse. Ich stelle meine
Mapping-Tätigkeiten ja auch nicht ein, nur weil privates Mapping in z.B. China verboten ist,
oder ich keine Militäranlagen in Russland mappen darf.

Wie ein deutsches Gericht etwas gegen mich unternehmen will wenn ich in der
Schweiz Daten erstelle und in UK speichere ist mir schleierhaft.

Gruess, Micha