Hallo sentalize

Da war ich wohl falsch informiert und wohl auch die Kantonspolizei Zürich, https://www.volketswil.ch/public/upload/assets/7442/Reiten%20und%20Biken%20im%20Wald.pdf.

Siehe Seite 3, letzter Abschnitt.

Ist aber für mich nicht so wichtig. Mich interessiert eher die Sache mit dem access=no.

Gruss, Peter



Von meinem iPhone gesendet

Am 09.07.2021 um 13:13 schrieb Sentalize <sentalize@yahoo.de>:



Hoi
Meiner Meinung nach sollte für Pfade, die von Fussgängern begangen werden können nicht generell access=no gemappt werden. Dass man dies setzt für Bikes jedoch schon, weil dies eigentlich ja generell für Bikes verboten ist, wenn ein Waldweg weniger als 2.5 m breit ist. Wie kommst du darauf generell access=no zu setzen? Was denkst du dazu?

 
Das ist nicht korrekt. Sofern nicht besonders ausgewiesen (Also eine Fahrverbotstafel für Velos oder generelles Verbot bzw Sonderregelungen von Kanton oder Gemeinde) dürfen Mountainbikes durchaus so ziemlich auf jedem Weg fahren. Das liegt daran, dass das wort "geeignet" im Gesetzestext so auf Mountainbikes angewandt wird, dass sie aufgrund ihrer Auslegung als Geländefahrzeug auch für nahezu jeden Untergrund geeignet sind. Die Beurteilung der Befahrbarkeit macht der Fahrer selber (was ein Gericht danach natürlich ggf anders sehen könnte).

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